Die SPD Mainz-Hechtsheim dringt auf eine Fortsetzung des AfD-Verbotsverfahrens nach der Neukonstituierung des Bundestages. Besonderes Augenmerk soll der Verfassungstreue den Mitarbeitenden der AfD und deren Zugang zu sensiblen Informationen gelten. Der Ortsvereinsvorsitzende Tobias Heger und weitere Mitglieder der SPD haben heute den folgenden Brief an den Bundesvorstand gerichtet:
Mainz, 10.03.2025
Liebe Saskia, lieber Lars,
lieber Matthias,
liebe Genossinnen, Genossen und Mitarbeitende,
der Ortsverein Mainz-Hechtsheim drängt darauf, das Verbotsverfahren gegen die AfD insgesamt, ihre Landesverbände, Unterorganisationen und Jugendverbände wieder aufzugreifen und beschleunigt fortzusetzen. Wir regen an, die Auszahlung von Geldern an das Bekenntnis zu grundlegenden Verfassungswerten zu knüpfen und Zugang von Abgeordneten und Mitarbeitenden bis zum Abschluss einer Prüfung und des Verfahrens auszusetzen.
Das Ergebnis der Wahl bedeutet einen enormen Zuwachs an Institutionalisierung, an Ausschussmitgliedschaften und an Zugang zu sensiblen Informationen für Abgeordnete der AfD und ihrer Mitarbeitenden.
Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, die Verfassungstreue der Abgeordneten, Mitarbeiter und Unterstützer mit verfassungsdienstlichen Mitteln zu durchleuchten. An dieser bestehen aus offensichtlichen Gründen große Zweifel.
Die AfD hat namhafte Zuwendungen an Geld- und geldwerten Spenden im Wahlkampf aus dem Ausland erhalten. Es ist zu prüfen, ob hier Interessen des deutschen Volkes beeinträchtigt werden.
In den Bereichen Medien und Soziale Medien tätige Konzerne aus dem Ausland sowie deren Eigentümer haben öffentliche Unterstützung der AfD bekundet. Es ist zu prüfen, ob es in diesen Medien systematische einseitige Unterstützung der AfD und damit Einflussnahme auf das Wahlergebnis zum Nachteil des deutschen Volkes gegeben hat.
Abgeordneten und Mitarbeitenden einer in Teilen nachgewiesen verfassungsfeindlichen Partei ist erst nach Prüfung Zugang zu Informationen und Mitteln zu gewähren. Bis dahin soll der Zugang einstweilig verwehrt bleiben.
Unser Grundgesetz und das Institutionengefüge der Bundesrepublik Deutschland wurden aus der Erfahrung der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verfasst. Der Abwendung einer erneuten institutionellen Machtergreifung zum Schaden des Deutschen Volkes wurden darin Mittel bereit gestellt. Wir drängen darauf, diese anzuwenden.
Auch neue Wege müssen gefunden werden. Die Erneuerung des Antrags zum Bundestagspolizeigesetz ist in unseren Augen dringend geboten.
Alle juristischen Möglichkeiten müssen geprüft und ausgeschöpft werden.
Mit solidarischen Grüßen,
-für den Vorstand der SPD Mainz-Hechtsheim –
Tobias Heger