Europafahne in Mainz

Wahlberechtigt: Auch Staatsangehörige aus der EU

Aktuelles 0 | 10. April 2019

An der Kommunalwahl am 26. Mai können auch Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union teilnehmen. Sie müssen dazu die Voraussetzungen mitbringen, die auch deutsche Staatsangehörige mitbringen müssen, wenn sie wählen wollen: Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. Wie das Kommunalwahlrecht funktioniert, erklären wir hier.